Freitag, 18. Mai 2012

Urheberrechtsdebatte und Abmahnwahn

Die zahlreichen Diskussionen um die Abschaffung des Urheberrechts haben mich bewogen, etwas in die Tiefe zu gehen.



Das Gesetz zum Schutz des Urhebers nahm bereits 1905 mit dem Verlagsgesetz seinen Anfang. Während Letzteres seit damals unverändert Bestand hat, wurde das derzeit gültige Urheberrecht 1965 in Kraft gesetzt. In den vergangenen Jahren wurden immer mal wieder Änderungen am Gesetz vorgenommen, die sich hauptsächlich um die Verbreitung von Medien im Internet drehen.

Während auf der einen Seite die Benutzung von Peer-to Peer Netzwerken (auch Filesharing genannt) ausdrücklich verboten wurde, versucht der §97a UrRG der Abmahnwut von gewissen Anwälten vorzubeugen.



Warum erzähle ich das alles?


Nun auch wir sind Urheber, respektive vertreten die Rechte unserer Autoren. Ein Teil von ihnen hat sich bereit erklärt, ihrenTitel als E-Book zu veröffentlichen.
Auf allen E-Books wurde vonseiten unseres Distributors ein DRM (Digital Rights Management) Damit sollen Raubkopien minimiert werden. Ganz verhindern kann man das wohl nie.

Gleichzeitig verfolge ich, dass einige Autoren ihre Werke kurzzeitig oder auf Dauer kostenlos bei Amazon anbieten.
Als Werbeaktion für einen begrenzten Zeitraum finde ich diese Idee toll. Aber auf Dauer?
Wer ist dann noch bereit den wahren Wert einer Sache zu bezahlen? Wenn ich mein geistiges Eigentum for nothing verscherbele, brauchen wir dann noch ein Urheberrecht?

In meinen Augen ist das Urheberrechtsgesetz ein wichtiges und sinnvolles Gesetz. Jedoch sollte endlich der Gesetzgeber einen Weg finden, §97 a besser zu definieren. Derzeit tragen die Gerichte mit ihrer laufenden Rechtsprechung nicht wirklich zu einer klaren Linie bei. Während das eine Gericht obigen Paragrafen anwendet, verhängt das nächste bei einer Musikdatei eine Strafgebühr von 1000 Euro. Somit werden die Abmahnanwälte in ihre Schranken ermutigt, an ihrer Massenabmahnpraxis festzuhalten.

Vielleicht sollte ich den Beruf wechseln und Fachanwalt für Medienrecht werden.
 
Bis dahin jedoch lade ich euch ein, begleitet Heidrun Böhm nach Schrobenheim und atmet den "Duft der Maiglöckchen" als Kindle Version oder Printmedium auf Amazon

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